Rechtsanwaltskanzlei Schroth |
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Gewaltschutzgesetz |
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Sind Sie ein Opfer von Gewalttaten, von Bedrohungen oder Nachstellungen? Ich berate Sie über Ihre Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz. In dringenden Fällen ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das zuständige Gericht – die den Täter unter Androhung von Strafe z. B. ein Kontakt- oder Näherungsverbot oder eine Wohnungsüberlassung auferlegt – kurzfristig zu erreichen.
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